Aufgrund eines bevorstehenden Heizungsersatzes bei einem Mehrfamilienhaus war eine Beratung der Bauherrschaft erwünscht. Die alte Ölheizung wurde daraufhin aufgrund der hohen benötigten Heizlast durch drei umweltfreundlichere Luft-Wärmepumpen ersetzt. Bei dieser Gelegenheit, wurde auf dem Dach eine Photovoltaikanlage für die Stromproduktion und eine solarthermische Anlage für die Warmwasserproduktion installiert.
Im Rahmen der Baueingabe wurde für die drei aussenaufgestellten Luft-Wärmepumpen ein Lärmschutznachweis erstellt. Da es sich um drei Wärmepumpen handelt, darf nicht der Leistungspegel der einzelnen Wärmepumpe als Quelle angenommen werden. Der Schallleistungspegel nimmt bei zwei identischen Quellen um 3 dB zu und bei drei identischen Quellen sogar um 5 dB. Trotz des beachtlichen Schallleistungspegels von 58 dB, kann der massgebende Planungswert von 45 dB aufgrund des Abstandes von 22 m deutlich eingehalten werden.